Rürup-Rente
Die Steuerfreiheit der Beiträge steigt bis zum Jahr 2025 auf 100% an.
Zu der Basisversorgung zählen:
- alle neuen privaten Leibrentenversicherungen
- die gesetzliche Rentenversicherung
- die berufsständischen Versorgungswerke sowie
- die landwirtschaftlichen Alterskassen
Sie haben die Wahl zwischen verschiedenen Möglichkeiten für den Aufbau Ihrer privaten Leibrente:
Wir bietet Ihnen als neue private Leibrentenversicherung fondsgebundene und konventionelle Rentenversicherungen, mit denen Sie die Steuervorteile der Basisversorgung nutzen und sich eine lebenslange Altersrente sichern können
Folgendes ist dabei zu beachten
- Es dürfen nur Renten, keine Kapitalleistungen ausbezahlt werden.
- Auch im Todesfall können nur Renten an Ihren Ehepartner oder Ihre Kinder ausbezahlt werden.
- Eine Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen aus der Versicherung darf nicht erfolgen (Hartz IV sicher).
- Die Versicherung darf nicht verkauft werden.
- Die Vereinbarung von Bezugsrechten oder ein Wechsel des Versicherungsnehmers ist nicht möglich (nicht vererbbar, nicht übertragbar).
Für 2008 können bis zu 66 Prozent der gezahlten Beiträge (höchstens 66 Prozent von 20.000 Euro bei Ledigen/40.000 Euro bei Ehepaaren) als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Bis zum Jahr 2025 steigt dieser Prozentsatz um jährlich zwei Prozentpunkte bis auf 100 Prozent.
Im Gegenzug zur Steuerfreistellung der Beiträge der Basisversorgung sind die Rentenzahlungen in dieser Schicht steuerpflichtig. Die Höhe des steuerpflichtigen Rententeils richtet sich nach dem Jahr des Rentenerstbezugs und bleibt dann lebenslang gleich hoch.
Eine in 2008 ausgezahlte Basisrente ist zu 56 Prozent mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Der andere Teil bleibt für die gesamte Rentenbezugszeit steuerfrei. Der Besteuerungsanteil erhöht sich bis zum Jahr 2040 auf 100 Prozent. Der Besteuerungsanteil, der zum Rentenbeginn gilt, wird dann für den gesamten Ruhestand festgeschrieben.
Um die Vorteile der Basisrente zu nutzen, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. Leistungen aus der Basisrente dürfen nur als monatliche Rente ausgezahlt werden, da diese Verträge vorrangig für Ihre eigene Altersvorsorge bestimmt sind. Deshalb erfolgt die Auszahlung auch frühestens ab dem vollendeten 60. Lebensjahr und dann Ihr Leben lang.
