Betriebliche Altervorsorge
Eine Direktversicherung ist eine Lebensversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung. Der Arbeitgeber schließt für den Mitarbeiter eine Lebensversicherung ab.
Die Beiträge für diese Versicherung sind für den Arbeitgeber Betriebsausgaben und steuerlich abzugsfähig. Für den Arbeitnehmer ist dieser Beitrag Lohn oder Gehalt und wird pauschal versteuert.
Direktversicherung
Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung sind im Rahmen von Höchstgrenzen steuerfrei. Erst die späteren Leistungen müssen versteuert werden:
Mit der betrieblichen Altersvorsorge können Sie und Ihr Arbeitgeber Steuer- und Sozialversicherungsvorteile nutzen und somit günstig existierende Versorgungslücken schließen.
Vereinbaren Sie deshalb mit Ihrem Arbeitgeber, dass ein Teil Ihrer Bezüge künftig als Beitrag an die Pensionskasse gezahlt wird. Sie haben einen Anspruch darauf!
Bei der staatlich geförderten Entgeltumwandlung werden Ihre Beiträge vollkommen steuerfrei von Ihrem Bruttolohn gezahlt – also nicht vom Nettogehalt abgezogen. Darüber hinaus sparen Sie außerdem bis Ende 2008 ggf. auch Sozialabgaben.
