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Private Krankenversicherung

In der privaten Krankenversicherung kann der Schutz individuell auf den Versicherungsnehmer abgestimmt werden. Durch die vielfältigen Kombinationsmöglichkeiten wird der Leistungsumfang und auch der monatliche Beitrag optimal auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten.

Da sich der monatliche Beitrag nach dem Eintrittsalter richtet und nicht prozentual nach dem Bruttoverdienst, kann der Versicherungsnehmer unter Umständen viel Geld einsparen.

Welcher Versicherungsschutz wird geleistet:

Ambulante Schutz

umfasst die Heilbehandlung für Ärzte und Heilpraktiker, Psychotherapie durch Ärzte; Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzl. Programmen, Brillengestelle, -gläser, Kontaktlinsen.

Stationäre Schutz

umfasst die Heilbehandlung im Krankenhaus wegen Krankheit, Unfall, Schwangerschaft und Entbindung, den allgemeinen oder besonderen Pflegesatz, den Belegarzt, die freiberufliche Hebamme, die gesondert berechenbaren Nebenleistungen und den Krankentransport zum Krankenhaus.

Der Zahnschutz

umfasst die Zahnbehandlung; Zahnersatz, Kronen und Brücken nach Kostenstaffel, (meistens nach Jahren und Höchstbeträgen) Kieferregulierung.

Das Krankentagegeld

sichert für die Selbstständigen Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit ab. Der Angestellte versichert das Krankentagegeld ab dem 42. Tag, da er bis zu diesem Zeitpunkt die Lohnfortzahlung in Anspruch nimmt. Der Selbstständige kann sich bereits je nach Branche ab dem 8.Tag absichern, da dieser keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung hat.