Gesetzliche Leistungen decken die Kosten nur zum Teil
Zwischen den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den tatsächlichen Kosten für ambulante und stationäre Pflege entsteht oftmals eine große Lücke, für die Sie selbst aufkommen müssen. Das verdeutlicht das folgende Rechenbeispiel.
Monatliche Versorgungslücke bei stationärer Pflege in Pflegestufe III
Stationäre Pflegekosten* 3.734 EUR
Gesetzliche Leistungen Pflegestufe III - 1.550 EUR
Differenzbetrag = 2.184 EUR
*Durchschnittswert 2009 für NRW inkl. Investitionskosten Statistisches Bundesamt / Schallöhr.