Krankentagegeld
Verdienstausfall-Absicherung
Im Falle der Arbeitsunfähigkeit hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf eine mindestens 6 wöchige Lohnfortzahlung. Ab dann übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder die private Krankenversicherung (PKV) diese Lohnfortzahlung in Form des „Krankengeldes“.
Selbständige und Freiberufler können den Einkommensverlust sowohl bei der GKV als auch PKV früher absichern.
Die private Krankenversicherung (PKV) bietet für Angestellte die Differenzabsicherung zwischen dem GKV-Krankengeld und dem tatsächlichen Einkommen an. Selbständige und Freiberufler können bereits ab dem 4. oder 8. Tag den Einkommensverlust in voller Höhe absichern.
Krankenhaustagegeld
Im Falle eines Krankenhausaufenthaltes entstehen i.d.R. sowohl für den Betroffenen als auch für die näheren Angehörigen zusätzliche Kosten.
Diese Kosten können z.B. mit einer Krankenhaustagegeldversicherung (KHT) abgesichert werden Die Höhe der Absicherung ist variabel und nicht Einkommensabhängig. Die Auszahlung des KHT ist steuerfrei

