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Versicherungsschutz für den Bauherren
durch Arbeiten am Bau kann es passieren, daß der Bauherr wegen eines Personen-, Sach- oder Vermögensschadens von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird. Die Bauherrenhaftpflicht-Versicherung bietet ihm dann wirksamen Versicherungsschutz - auch falls es darüber zum Rechtsstreit kommt.

Bauherrenhaftpflicht

Anlässe dazu kann es viele geben, z.B.

  • Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
  • mangelnde Sorgfalt bei der Auswahl der Fachleute und Fachfirmen
  • mangelnde Sorgfalt bei der Bauüberwachung
  • Schäden Dritter beim Bauen in eigener Regie

Bauleistungsversicherung

Die Bauleistungs-Versicherung deckt den Ersatz für unvorhergesehene Schäden an den Bauleistungen, die während der Bauzeit auftreten. Egal, wer von den Baubeteiligten dafür letztendlich aufzukommen hat. Fest steht: diese Schäden können die Haushaltskasse des Bauherren stark belasten. Und sie sind sehr vielfältig. Zum Beispiel:

  • Bauunfälle: z.B. der Einsturz einer frisch gegossenen Betondecke
  • Höhere Gewalt: wenn z.B. ein Sturm das Dach abdeckt
  • Baugrundprobleme: z.B. die Schiefstellung des Hauses
  • Vandalismus: wenn z.B. Unbekannte das Badezimmer zerstören
  • Diebstahl: z.B. von eingebauten Heizkörpern oder Waschbecken