Besitzwechsel der Immobilie
Bei jedem Eigentumswechsel geht nach den gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetz (VVG) oder Erbbaurechts der Versicherungsvertrag auf den neuen Eigentümer über. Beim Verkauf eines Gebäudes steht dem Erwerber – nicht dem Verkäufer – ein außerordentliches Kündigungsrecht der Gebäudeversicherung zu. Binnen eines Monats nach grundbuchamtlicher Umschreibung kann er die Kündigung aussprechen. Wenn Sie ein Gebäude erworben haben, sollten Sie sich vom Verkäufer den Versicherungsschein aushändigen lassen und sich darüber informieren, bis wann der Versicherungsbeitrag entrichtet ist.
Übrigens: Bis zur endgültigen grundbuchamtlichen Umschreibung ist der Verkäufer noch Versicherungsnehmer. Er ist somit beitragspflichtig. Verkäufer und Erwerber müssen sich im Innenverhältnis über die Zahlung des Beitrages einigen, der Versicherer wird sich immer an den Versicherungsnehmer halten.

