Staatliche Leistungen

  • Kein Berufsschutz für alle, die ab 1961 geboren wurden. Versichert ist nicht der Beruf, sondern die Erwerbsfähigkeit. Es kann auf jede zumutbare Tätigkeit verwiesen werden.
  • Bei Erwerbsfähigkeit zwischen drei und sechs Stunden wird nur die Hälfte der Leistungen gezahlt.
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