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Vermögensschaden-Haftpflicht

Schutz vor finanziellen Ansprüchen

Sie schützt vor den finanziellen Folgen eines Berufsversehens, denn niemand ist in der Lage alles zu wissen. Je komplizierter ein Sachgebiet, um so eher wendet man sich in Problemfällen an Spezialisten. Aber auch Spezialisten können irren und müssen dann für die finanziellen Folgen ihres Fehlers eintreten: sie müssen Schadenersatz leisten. Dabei handelt es sich nicht um Personen- oder Sachschäden, sondern um reine Vermögenschäden.

Im Schadensfall übernimmt der Versicherer:

die Prüfung durch erfahrene Spezialjuristen, ob und in welcher Höhe eine Schadenersatzpflicht besteht die Zahlung der zu leistenden Entschädigungen (bei begründeten Ansprüchen), die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche, die Übernahme aller Kosten der Schadenabwicklung und der Rechtsverteidigung.


Wir bieten für nahezu alle Berufsgruppen und Unternehmen einen individuellen und auf die speziellen Bedürfnisse abgestimmten Versicherungsschutz an.


Unerlässlich ist die Vermögensschaden-Haftpflicht auch für folgende Tätigkeiten:

- Erteilen von Auskünften, z. B.
- Unternehmensberater
- Verbände und Kammern Fremde Vermögen verwalten, z. B.
- Konkursverwalter
- Haus-, Grundstücks- und Wohnungseigentumsverwalter
- Testamentvollstrecker und Nachlaßverwalter
- Vormund Beurkundungen durchführen, z. B.
- Notare Verträge vermitteln, z. B.
- Immobilienmakler, Grundstücks- und Hypothekenmakler
- Reisebüros Gutachten erstellen, z. B.
- Sachverständige
- Gerichts- und Schiedsgutachter
- Rentenberater im EDV-, Online- oder Multimedia-Bereich
- Softwarehäuser, Rechenzentren
- Full-Service-Agentur Werbung, PR und Multimedia